Ablauf und Kosten

Ablauf:

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet i.d.R. wöchentlich statt. Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen. Vorher finden drei psychotherapeutische Sprechstunden statt sowie 1-5 probatorische Sitzungen zur Diagnosestellung.

Kosten:

Eine Abrechnung ist mit Privatversicherten, Selbstzahlern sowie Beihilfeversicherten Patienten möglich.

Private Krankenversicherung und Beihilfe:

Seit dem 01.07.24 gibt es neue Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen, nach denen ich abrechne. In der Regel ist eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse möglich. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind jedoch nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was Sie mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbart haben d.h. Sie sollten sich darüber - am besten vor einem Erstgespräch - informieren, ob Psychotherapie im Leistungsumfang Ihres Vertrags enthalten ist, wie viele Therapiestunden vorgesehen sind sowie die Höhe, in der die Versicherung die Kosten übernimmt sowie ob Ihre Krankenkasse die neuen Abrechnungsempfehlungen anerkennt. Darüber hinaus sollten Sie vor Therapiebeginn abklären, welche Unterlagen die Kasse zur Antragsstellung benötigt (beispielsweise ein kurzer formloser Bericht, ein ausführlicher Antrag oder auszufüllende Formulare). Bitte beachten Sie, dass je nach Kostenträger, die Kosten nicht in voller Höhe erstattet werden und ein Eigenanteil zuzuzahlen ist d.h. Sie verpflichten sich, für den offenen Differenzbetrag, der vom Kostenträger nicht übernommen wird, selbst aufzukommen

Selbstzahler:

Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten für die Therapie selbst - ohne Einbezug Ihrer Krankenkasse. Dabei wird die Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP) zugrunde gelegt, mein Honorar liegt hier bei 131,15 Euro (GOP 3,0).